Betriebsvereinbarung Lufthansa Systems GmbH

Dieses Uebereinkommen betrifft eine Abteilung der Lufthansa, welche Informationssysteme entwickelt und betreibt.

Die Lufthansa Systems GmbH
Am Weiher 24
65451 Kelsterbach

vertreten durch die Geschaeftsfuehrung

und der

Konzernbetriebsrat Lufthansa

vertreten durch den Vorsitzenden

schliessen aufgrund der Beauftragung durch den Gesamtbetriebsrat der Lufthansa Systems GmbH nachstehende

Betriebsvereinbarung

Pilotprojekt Arbeit zu Hause und Telearbeit

Praeambel

Mit dieser Betriebsvereinbarung wird die Basis geschaffen, Telearbeit bei Lufthansa Systems zu erproben. Es sollen Erkenntnisse gewonnen werden, inwieweit Telearbeit zukuenftig fester Bestandteil in der Arbeitsorganisation der Lufthansa Systems sein kann.

1 Geltungsbereich 

Diese Betriebsvereinbarung gilt fuer alle Mitarbeiter* der Lufthansa Systems GmbH im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes.

2 Grundsaetze fuer Arbeit zu Hause

(1) Lufthansa Systems ermoeglicht auf Nachfrage Mitarbeitern das Arbeiten zu Hause. Lufthansa Systems bietet von sich aus Einzelnen oder Gruppen von Mitarbeitern das Arbeiten zu Hause an.

(2) Der jeweilige Fachbereich entscheidet, ob und wie im konkreten Fall Arbeit zu Hause ermoeglicht oder angeboten wird. Er oreintiert sich bei dieser Entscheidung daran, ob die jeweilige Arbeitsaufgabe geeignet ist fuer die Arbeit zu Hause und ob dies fuer das Unternehmen wirtschaftlich ist.

(3) Voraussetzung ist, dass Mitarbeiter freiwillig Arbeitsleistung zu Hause erbringen wollen. Mitarbeiter haben keinen Rechtsanspruch ihre Arbeit auch zu Hause zu erbringen.

(4) Grundsaetzlich soll nur ein Teil der Arbeitsleistung zu Hause erbracht werden, ein Teil (alternierend) weiter im Betrieb.

(5) Mitarbeiter bleiben bei Arbeit zu Hause weiterhin mit allen Rechten und Pflichten Arbeitnehmer von Lufthansa Systems. Bestehende betriebliche Regelungen gelten bei Arbeit zu Hause unveraendert bzw. sinngemaess weiter, sofern nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart wird. Bei Planungn und Realisierung von Arbeit zu Hause werden die Beteilignungsrechte des Betriebsrats eingehalten.

(6) Mitarbeiter, die fuer das Pilotprojekt ausgewaehlt werden, sollen mindestens 1 Jahr bei Lufthansa Systems beschaeftigt sein und die betrieblichen Ablaeufe kennen.

3 Arbeitsmittel

(1) Lufthansa Systems stellt bei Arbeit zu Hause die erforderlichen Arbeitsmittel grundsaetzlich auf ihre Kosten zur Verfuegung und uebernimmt Wartungs- und Reparaturkosten.

(2) UEber Art und Umfang der Ausstattung entscheidet der Fachbereich; er orientiert sich dabei an der Art der Aufgabe und den Standards, die fuer diese Arbeit im Betrieb ueblich sind.

(3) Die von Lufthansa Systems gestellten Arbeitsmittel duerfen ausschliesslich dienstlich benutzt werden und sind vor dem Zugriff Dritter zu schuetzen. Ein Mitbenutzung fuer Nebentaetigkeiten und private Zwecke ist ausgeschlossen. Von diesem Grundsatz abweichende Nutzungen muessen ausdruecklich vereinbart werden.

(4) Falls Mitarbeiter private Arbeitsmittel dienstlich fuer Arbeit zu Hause nutzen wollen, bedarf dies der ausdruecklichen Zustimmung des Fachbereichs.

4 Kostenerstattung 

(1) Lufthansa Systems bevorzugt Telekommunikationsloesungen, die sicherstellen, dass Telekommunikationskosten nahezu vollstaendig vom Unternehmen uebernommen werden.

(2) Fahrtkosten und -zeiten zwischen betrieblicher und haeuslicher Arbeitsstaette werden nicht erstattet.

5 Arbeitszeit

(1) Die Dauer der individuellen durchschnittlichen (rechnerischen) Arbeitszeit gemaess Arbeitsvertrag bleibt grundsaetzlich unveraendert.

(2) Vorgesetzer und Mitarbeiter stimmen miteinander ab, wie diese vertragliche Arbeitszeit zwischen zu Hause und Betrieb aufgeteilt wird und zu welchen Kontaktzeiten Mitarbeiter zu Hause erreichbar sein sollen. Im Falle von Systemstoerungen kann der Vorgesetzte einer Zeitgutschrift zustimmen, wenn es sich um Arbeit mit hoher Bindung an ein EDV-System handelt.

(3) Den Anteil der zu Hause erbrachten Arbeitszeit, der nicht in seiner Lage durch betriebliche Notwendigkeiten bestimmt ist, steuern Mitarbeiter in eigener Verantwortung. Sie beruecksichtigen dabei die Schutzvorschriften von Tarifvertrag und Arbeitsschutzgesetz. Arbeitszeiten ueber 10 Stunden je Arbeitstag (zuzueglich Pausen) sind nicht zulaessig.

(4) Zeitzuschlaege werden nur gezahlt, wenn die den Anspruch begruendenden Zeiten durch betriebliche Notwendigkeiten bestimmt waren und im voraus vom Vorgesetzten angeordnet und genehmigt wurden.

(5) Hinsichtllich Urlaub und Arbeitsverhinderung gelten fuer Arbeit zu Hause die gleichen Regelungen wie fuer Arbeit im Betrieb.

(6) Den Umfang der taeglich zu Hause erbrachten Arbeitszeit sowie Ausfallzeiten (Urlaub, Arbeitsverhinderung) dokumentieren Mitarbeiter durch Selbstaufschreibung in einem Arbeitstagebuch, das dem Vorgesetzten jeweils nach Monatsende vorzulegen ist.

6 Arbeitsschutz, Datenschutz und Datensicherheit

(1) Lufthansa Systems wird Telearbeit und Arbeit zu Hause nur dann genehmigen, wenn geeignete Arbeitsplaetze zur Verfuegung stehen. Dabei stellt Lufthansa Systems sicher, dass die Anforderungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden.

(2) Lufthansa Systems verpflichtet sich, die betrieblichen Standards fuer Datenschutz und Datensicherheit einzuhalten. Vertrauliche Daten und Informationen sowie Passwoerter werden so geschuetzt, dass Dritte keine Einsicht und keinen Zugriff nehmen koennen. Lufthansa Systems sorgt dafuer, dass die eingesetzten PCs mit den aktuellen Virenscanner versehen werden.

7 Zugang zum Arbeitsplatz zu Hause

Der Betriebsrat oder ein von ihm beauftragter Vertreter kann mit Zustimmung der Mitarbeiter den haeuslichen Arbeitsplatz besichtigen, um die Einhaltung der Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Arbeitsschutz zu ueberpruefen.

8 Haftung

Die Haftung von zu Hause arbeitenden Mitarbeitern sowie der in ihrem Haushalt lebenden Familienangehoerigen ist gegenueber Lufthansa Systems beschraenkt auf Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit. Bei Arbeitsunfaellen sind die Mitarbeiter durch die gesetzliche Unfallversicherung geschuetzt.

9 Schlussbestimmungen

(1) Die Betriebspartner beraten nach Bedarf, mindestens aber halbjaehrlich ueber den Verlauf des Pilotprojektes. Zu diesem Zweck wird eine Arbeitsgruppe gebildet, bestehend aus jeweils 2 Geschaeftsleitungs- bzw. Arbeitnehmervertretern.

(2) Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet mit Ablauf des Pilotprojektes am 31. Januar 1998. Sie verlaengert sich automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht von einer Seite mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekuendigt wird. Im Falle einer Kuendigung entfaltet diese Betriebsvereinbarung keine Nachwirkung.

Kelsterbach, den 31.01.97

Lufthansa Systems GmbH                  Fuer den Gesamtbetriebsrat LSY