Betriebsvereinbarung über Notebooks
Abgeschlossen zwischen der Zürich Kosmos
Versicherungen Aktiengesellschaft und dem Zentralbetriebsrat dieser Gesellschaft
Zwischen dem Vorstand und dem Zentralbetriebsrat der ZÜRICH KOSMOS Versicherungen Aktiengesellschaft wird folgende Betriebsvereinbarung über die Verwendung von Notebooks im Bereich des Verkaufsaußendienstes für ganz Österreich abgeschlossen.
Sie tritt am 1.10.1992 in Kraft und ist auf drei Jahre befristet.
Durch die Verwendung von Notebooks und des Softwaresystems KABA sollen die Mitarbeiter in der Verkaufsarbeit unterstützt und soll eine bessere und effizientere Kundenbetreuung ermöglicht werden.
1. Freiwilligkeit
Die Verwendung der Notebooks erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Mitarbeiter des Verkaufsaußendienstes sind nicht verpflichtet, ein Gerät zu erwerben und zu gebrauchen.
2. Auswahl des Gerätetyps und Händlers,
Gerätekauf
Aus preislichen und betreuungstechnischen Gründen wird seitens ZÜRICH KOSMOS ein einheitlicher Gerätetyp (derzeit COMPAQ CONTURA) vorgeschlagen; dieser wird im folgenden als Standardtyp bezeichnet. ZÜRICH KOSMOS macht jenen Händler namhaft, bei dem das Gerät zu vorweg festgelegten Bedingungen erworben werden kann. Die Standardkonfiguration besteht aus dem Notebook mit Akku, Ladegerät, Drucker, Tasche und Kabeln.
Den Mitarbeitern bleibt es freigestellt, im Falle günstigerer Konditionen das Gerät auch bei einem anderen Händler im In- oder Ausland zu erwerben.
Den Mitarbeitern bleibt es weiters überlassen, auch einen anderen Gerätetyp der Marke COMPAQ als den Standardtyp anzuschaffen. Sofern eine Kompatibilität mit dem KABA-Softwaresystem gegeben ist, gelten die nachstehenden Regelungen mit den angeführten Einschränkungen auch für derartige andere Gerätetypen.
Die Mitarbeiter erwerben die Geräte im Eigentum und schließen zu diesem Zweck direkt Kaufverträge mit dem Händler ab.
3. Unterstützung der Anschaffung von Notebook
durch ZÜRICH KOSMOS
Mitarbeiter, die ein Gerät anschaffen, können von ZÜRICH KOSMOS ein Mitarbeiterdarlehen mit maximal 36 monatlichen Rückzahlungsraten erhalten. Im übrigen gelten insbesonders hinsichtlich der Verzinsung und der Fälligstellung des Darlehensrestes bei Ausscheiden des Mitarbeiters die jeweils gültigen Richtlinien für die Vergabe von Mitarbeiterdarlehen.
ZÜRICH KOSMOS unterstützt den erstmaligen Gerätekauf eines Mitarbeiters ferner durch einen Zuschuß in Höhe von 37 % des Anschaffungspreises, maximal S 12.600 brutto. Dieser Zuschuß gelangt in 36 gleich hohen monatlichen Teilbeträgen maximal S 350 brutto über die Gehaltsverrechnung zur Auszahlung.
Bei Mitarbeitern, die einen Epson-Rechner besitzen und auf ein Notebook umsteigen, beträgt der Zuschuß 42 % des Anschaffungspreises, monatlich maximal S 400 brutto.
Der maximale Darlehensbetrag und die Berechnungsgrundlage für den monatlichen Zuschuß richten sich nach dem jeweiligen Anschaffungspreis des gekauften Gerätes (maximal Standardkonfiguration); bei Anschaffung eines anderen Gerätetyps wird höchstens der Preis des Standardtyps herangezogen.
Voraussetzung für die Unterstützung des Gerätekaufes durch ZÜRICH KOSMOS ist ein aufrechtes, nicht in Lösung befindliches und mindestens halbjähriges Dienstverhältnis sowie die Vorlage entsprechender Kaufpreisrechnungen. Die Gewährung der monatlichen Zuschußbeträge setzt weiters voraus, daß der Mitarbeiter das Gerät in seiner Verkaufsarbeit auch nachweislich benutzt und ein mindestens vierteljährliches Daten-Update durchführt. Bei Ausscheiden eines Mitarbeiters, Nichtbenutzung des Gerätes oder Unterlassung des Daten-Updates wird die monatliche Zuschußleistung eingestellt.
Der Betriebsrat wird im vorhinein von den Fällen informiert, bei denen die Einstellung der monatlichen Zuschußzahlungen geplant ist. Auf Wunsch des Betriebsrates wird mit diesem darüber beraten.
4. Software
Den Mitarbeitern des Verkaufsaußendienstes wird von ZÜRICH KOSMOS unentgeltlich das Softwarepaket KUBA in seiner jeweils letzten Fassung überlassen. Bei diesem kundenorientierten Angebots- und Beratungssystem für den Außendienst mit Tarifierungsprogrammen handelt es sich im wesentlichen um das bisherige Kundenservicesystem.
ZÜRICH KOSMOS verpflichtet sich zur laufenden Weiterentwicklung und Wartung des für den Standardtyp geeigneten KUBA- Programmes, insbesonders zur Anpassung an Tarif- und Bedingungsänderungen sowie Änderungen der Steuer- und Sozialversicherungsgesetzgebung, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, mindestens aber bis zum 31.3.1998.
Die Mitarbeiter sind auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren und das Urheberrecht an der zur Verfügung gestellten Software nicht zu verletzen, die Software und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen und Geschäftsgeheimnisse nicht zu verkaufen, zu kopieren oder in sonstiger Weise an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen.
Wenn kein mindestens vierteljährliches Daten-Update durchgeführt wird, tritt automatisch eine dahingehende Sperre ein, daß die Anwendungsprogramme des KABA- Systems (Benutzeroberfläche) nicht mehr aufgerufen werden können.
Den Mitarbeitern bleibt es unbenommen, am Notebook auch noch andere Programme zu gebrauchen. Sie können sich auf Wunsch darüber vom ZÜRICH KOSMOS- EDV-Support beraten lassen, ob hinsichtlich der bei ZÜRICH KOSMOS verwendeten Standardsoftware (insbesonders wegen der Speicherkapazität) Verträglichkeit mit KABA besteht. Im übrigen findet Punkt 5 dieser Betriebsvereinbarung auf derartige Programme keine Anwendung.
5. Anwendersupport durch ZÜRICH KOSMOS
ZÜRICH KOSMOS übernimmt es, das KABA-System auf den Notebooks des Standardtyps zu installieren und zu aktualisieren, die Anwender im KABA-System so einzuschulen, daß eine qualifizierte Nutzung der Geräte möglich wird, geeignete schriftliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, den Mitarbeitern bei der Lösung von Anwendungsproblemen im KABA-System behilflich zu sein und bei allfälligen Hardwarefehlern des Standardtyps geeignete Maßnahmen zu empfehlen.
6. Diebstahl, Beschädigung, Reparatur, Haftung
und Datensicherung
Den Mitarbeitern bleibt es freigestellt, hinsichtlich
Diebstahl, Beschädigung, Reparatur u. dgl. auf eigene Kosten Versicherungen
bzw. Serviceverträge abzuschließen. ZÜRICH KOSMOS wird
bei anderen Versicherungsgesellschaften und dem Händler entsprechend
günstige Angebote bereitstellen.
Die jeweilige Landesdirektion wird bemüht sein, ihren Mitarbeitern für die Zeitdauer der notwendigen Reparatur eines Notebooks nach Möglichkeit ein Ersatzgerät des Standard-typs zur Verfügung zu stellen. Die Überlassung des Ersatzgerätes erfolgt unentgeltlich und für maximal einen Monat. Ersatz für defekte Akkus wird nicht geleistet.
ZÜRICH KOSMOS übernimmt keine Haftung für irgendwelche Schäden am Notebook, die aus der dienstlichen Verwendung des Notebooks entstehen bzw. gilt eine solche Haftung zufolge der Zuschußleistung durch ZÜRICH KOSMOS gemäß Punkt 3 als abgegolten.
Der Mitarbeiter ist für die Sicherung der KABA-Software und der damit zusammenhängenden Datenbestände selbst verantwortlich. Er hat selbst dafür zu sorgen, daß die Daten bei Verwendung eines Ersatzgerätes auf dieses überspielt werden.
7. Verbrauchsmaterial
ZÜRICH KOSMOS stellt den Mitarbeitern die erforderliche
Menge an Papier (insbesonders Briefpapier zur Anbotserstellung) unentgeltlich
zur Verfügung. Weiters stellt ZÜRICH KOSMOS einmalig eine Packung
Disketten sowie eine Tintenpatrone beim Erwerb des Notebooks und eine weitere
Tintenpatrone nach Verbrauch der ersten Tintenpatrone unentgeltlich zur
Verfügung.
Darüber hinaus gehen Tintenpatronen, Disketten, Ersatzteile, Reparaturkosten u. dgl. zu Lasten der Mitarbeiter.
8. Datentransfer, Zugriff, Kontrolle
Periodisch erfolgt ein Transfer von Daten des Großrechners via PC der Bezirksstelle auf die Notebooks (Update). Weiters soll in absehbarer Zeit auch ein Transfer der Antragsdaten vom Notebook via Bezirksstelle auf den Großrechner stattfinden.
Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt nicht.
Zugriff auf das Notebook hat nur der jeweilige Mitarbeiter des Verkaufsaußendienstes (Eigentümer); seine Leistung und sein individuelles Arbeitsverhalten wird mit nachstehender Ausnahme nicht vom Softwaresystem des Notebooks kontrolliert, aufgezeichnet oder ausgewertet.
Die Systemdaten des Programmes KABA (wie z.B. verwendete Bildschirmbilder, Speicherbedarf des Systems) werden pro Notebook registriert, aber nur kumuliert auf den Bezirksstellen-PC und HOST übertragen, sodaß individuelle Auswertungen pro Mitarbeiter technisch nicht möglich sind. Auswertungen dieser Daten werden nur landesdirektionsweise durchgeführt.
Es erfolgt keine Übermittlung von Datum und Uhrzeit der einzelnen Transaktionen am Notebook.
Mit Zustimmung des betreffenden Geräteeigentümers erhalten andere Mitarbeiter der ZÜRICH KOSMOS zur Behebung von Fehlern und Anwendungsproblemen (Anwendersupport) auch Zugriff auf die Systemdaten eines einzelnen Notebooks.
9. Geltung der Betriebsvereinbarung über
das Kundenservicesystem
Soweit durch die vorliegende Betriebsvereinbarung
keine Sonderregelungen getroffen wurden, findet die Betriebsvereinbarung
über das Kundenservicesystem sinngemäß auf die Notebooks
Anwendung.
10. Fremdgeräte
Mitarbeiter, die ein Notebook einer anderen Firma als (derzeit) COMPAQ erwerben, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf technische Unterstützung durch ZÜRICH KOSMOS (etwa bei der Installation des KABA-Systems und beim allfälligen Auftreten von Hardwarefehlern). ZÜRICH KOSMOS übernimmt keine Garantie für das Funktionieren des KABA-Systems auf dem betreffenden Gerät. 11. Tarife und Verkaufsunterlagen Die für die Geschäftsaufbringung erforderlichen Tarife und Verkaufsunterlagen werden den Mitarbeitern weiterhin unentgeltlich zur Verfügung gestellt.