TCO Gewerkschaft, Schweden (Modell)

Tele-commuting bei der Gesellschaft X wird durch dieses Abkommen zwischen der Gesellschaft und dem Gewerkschaftsverband geregelt. Dieses Abkommen gilt allgemein für alle am Arbeitsplatz tätigen Arbeitnehmer.


Definition

Tele-commuting vom Heim des Arbeitnehmers aus bezieht sich auf die von den Arbeitnehmern über einen kurzen oder langen Zeitraum vom eigenen Heim oder einem anderen im spezifischen Fall vereinbarten Ort aus geleistete Arbeit. Aus organisatorischer Sicht gehört der Tele-commuting-Arbeitsplatz zum Hauptarbeitsplatz.


Freiwilligkeit

Tele-commuting im eigenen Heim soll vom Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis gewählt und sowohl für von Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber vorteilhaft sein.


Arbeitszeit

Die für die anderen Arbeitnehmer am Hauptarbeitsplatz festgelegten Einschränkungen zur Begrenzung der Arbeitszeit gelten auch für den Tele-commuter. Die Verteilung der Arbeitszeit soll nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetz erfolgen. Überstunden, zusätzliche Arbeitszeit und Notdienst werden durch die für den Hauptarbeitsplatz festgelegten Vorschriften geregelt.


Arbeitsumfang und Aufgaben

Der Tele-commuter soll die Aufgaben und den Arbeitsumfang mit den Dienstvorgesetzten vereinbaren. Der Arbeitsumfang sowie die Aufgaben im Tele-commuting sollen derart festgelegt werden, daß die sozialen Kontakte des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin mit den Kollegen nicht verhindert noch seine/ihre Kompetenzen und Karriere einschränkt werden. Deshalb sollen mindestens X Tage pro Woche am Hauptarbeitsplatz verbracht werden.


Annehmbarkeit

Der Tele-commuter wird die Annehmbarkeit und Verteilung der Arbeitsstunden gemeinsam mit jedem verantwortlichen Dienstvorgesetzten beschließen. Dabei sollen sowohl die Anforderungen für eine effiziente Leistung als auch die Fähigkeit des Tele-commuters, seine Arbeit mit dem Familienleben etc. in Einklang zu bringen, berücksichtigt werden.

Die Telefonisten/Telefonistinnen der Gesellschaft sowie der betreffende Abteilungssekretär sollen ständig informiert werden.

Der Dienstvorgesetzte und der Tele-commuter sollen stets vereinbaren, wie er/sie z.B. von Kollegen und externen Kontaktpersonen erreicht werden kann.

Der Tele-commuter muß nach der laufenden Praxis jede Abwesenheit (durch Krankheit, Kinderpflege, Kundenbesuche, etc.) bekanntgeben. Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, den Arbeitnehmer zu entlasten, wenn dies durch seine/ihre Abwesenheit verlangt wird.


Kilometergeld

An jenen Tagen, an welchen Tele-commuting vom Heim oder einem anderen Tele-commuting-Arbeitsplatz aus geleistet wird, soll dies als Arbeit am Hauptarbeitsplatz klassifiziert werden. In diesem Falle wird das Kilometergeld vom Tele-commuting-Arbeitsplatz aus berechnet.


Arbeitsgeräte

Der Arbeitnehmer ist für die vom Arbeitnehmer benötigten Geräte und alle damit verbundenen Auslagen verantwortlich. Ebenso ist der Arbeitgeber für die Installierung der Geräte und, sofern erforderlich, auch deren Abbau verantwortlich.

Die Geräte dürfen nur von dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin im Laufe seiner/ihrer Arbeit benützt werden.

Jede Veränderung in der Konfiguration der Geräte soll nur von dem durch den Arbeitgeber benannten Techniker vorgenommen werden.

Der Arbeitgeber hat die Geräte zu versichern. Alle im Heim des Tele-commuters durch die Geräte verursachten Schäden sind normalerweise durch die Haushaltsgesamtversicherung gedeckt. In diesem Falle muß der Arbeitgeber die den Versicherungsbetrag überschreitenden Kosten sowie jeden Versicherungsbonusverlust zu entschädigen.


Arbeitsraum

Der Arbeitsraum im Heim muß so konzipiert und ausgerüstet sein, daß er zum Arbeiten geeignet ist. Der Arbeitgeber wird die dazu erforderlichen Auslagen decken.

Die Vergütung für Telefonkosten, Stromverbrauch, Reinigung des Arbeitsraumes und andere Auslagen werden vom Arbeitnehmer aufgrund eines Vergütungsmodells/Tag bezahlt.

Der Arbeitnehmer soll auch eine angemessene Vergütung für den vom Tele-commuter in seinem/ihrem Heim bereitgestellten Arbeitsraum bezahlen. Die Vergütung soll im Einklang mit den für den Arbeitnehmer entstehenden steuerlichen Folgen festgelegt werden.


Sicherheits- und Schutzmaßnahmen

Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, dem Tele-commuter ein sicheres, risikofreies Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Unter anderen hat dies zur Folge, daß der Arbeitnehmer für die Sicherheit der dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräte und Maschinen verantwortlich ist.

Der Arbeitnehmer hat die allgemeinen Vorschriften zu befolgen und darauf zu achten, daß gesundheitsschädliche Situationen und Schäden vermieden werden.

Dem Arbeitnehmer soll der Zugang zu dem Tele-commuting-Arbeitsplatz gewährleistet werden.


Aufhebung

Auf Ansuchen des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers hin kann die Tele-commuting-Arbeit mit einem Monat Voravis aufgehoben werden. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin wird dann zu seinem/ihrem Hauptarbeitsplatz zurückkehren.


Revision

Die Arbeitsmethode im Tele-commuting vom eigenen Heim aus soll einmal jährlich geprüft werden. Der Tele-commuter verpflichtet sich, an dieser Revision teilzunehmen, die sich unter anderen auf folgende Elemente bezieht:

Ort und Datum

Arbeitnehmervertreter - Arbeitgeber