Vereinbarung zwischen British Telecom Operator Services und dem Gesamtbetriebsrat zur Erprobung von Telearbeit in Inverness
20. Januar 1992
Inhalt:
BT untersucht den Einsatz von Telearbeit im Hinblick
auf eine Bestärkung ihrer größten Kunden, in bezug auf
das Vorhaben, besser von ihrer wichtigsten Ressource - dem Menschen - Gebrauch
zu machen. Die Erprobung von Telearbeit in Inverness wird mit Hilfe eines
voll funktionsfähigen Telearbeitssystems durchgeführt, um die
Arbeitsanforderungen und sozialen Bedürfnisse der Telearbeiter aufzuzeigen.
Die Auswirkungen der geplanten Erprobung, an der Auskunft-Operators in
Inverness teilnehmen werden, sind festgestellt und mit dem Gesamtbetriebsrat
ausreichend diskutiert worden. Diese Vereinbarung wurde zwischen BT Operator
Services und dem Gesamtbetriebsrat ausschließlich für das Pilotprojekt
in Inverness abgeschlossen und hat daher keinen Vorbildcharakter für
weitere Vereinbarungen, die das Unternehmen möglicherweise in Zukunft
aufstellen wird.
Form und Bedingungen der Beschäftigung
Es wird keine Änderungen in bezug auf Bezahlung,
Arbeitszeiten, jährlicher Urlaubsanspruch, Ruhestandsregelungen oder
andere Beschäftigungsbedingungen außer den unten aufgeführten
geben. Eine Vertragsvariante (Anlage A) wird für die Dauer der Telearbeit
in Kraft sein.
Die Erprobung wird zu Beginn 1992 starten und einen
Zeitraum von 12 Monaten andauern. Die freiwilligen Teilnehmer werden aus
der Belegschaft des Auskunftzentrums Inverness ausgewählt. Hat der
betreffende Arbeitnehmer einer Teilnahme zugestimmt, sollte er sich dazu
verpflichten, die vollständige Dauer von 12 Monaten in dem Projekt
mitzuarbeiten, obwohl ein Rücktritt jederzeit möglich ist.
Rückkehr an den Firmenarbeitsplatz
Nach Beendigung des Projektes (oder nach individueller
Entscheidung auch früher) wird der Telearbeiter an seinen früheren
Arbeitsplatz innerhalb des Auskunftszentrums zurückkehren.
Der Telearbeiter erhält detaillierte Informationen
zu den beruflichen Möglichkeiten, allgemeine Stellenausschreibungen
etc. und kann sich auf alle Positionen bewerben, völlig gleichberechtigt
mit den Nicht-Telearbeitern. Beratungs- und Weiterbildungsangebote stehen
ihm genauso zur Verfügung. Falls erforderlich kann eine Stellenbesetzung
bis nach Abschluß der Erprobung verschoben werden, damit dem Telemitarbeiter
keine Nachteile entstehen.
Kontinuität der Dienstleistungen
Die Dienstleistungen von BT bleibt von der Durchführung
des Pilotprojektes unberührt.
Für die Dauer der Erprobung befindet sich der
Arbeitsplatz des Telearbeiters in seinen Privaträumen. Der Besuch
des Firmenbüros in Inverness wird jedoch notwendig sein, daher werden
belegbare Fahrtkosten gemäß der existierenden Bestimmungen für
Fahrtkosten und Zuschüsse vom Unternehmen erstattet.
BT stellt einen zweiten Telefonanschluß bereit
und übernimmt die Kosten für die anfallende Miete und Gebühren.
Die erforderliche Ausstattung zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten
Teletätigkeit zu Hause werden von BT gestellt. Diese Gegenstände
sollten immer im Besitz von BT bleiben und werden nach Ende der Telearbeit
zurückgefordert.
BT trägt die Kosten für die Versicherung
aller firmeneigenen Gegenstände, die am häuslichen Arbeitsplatz
verwendet werden, sowie eine Unfallversicherung gemäß den Regeln
entweder der Personenunfallversicherung oder der Schadenshaftung. Der Telearbeiter
sollte sicherstellen, daß die Bedingungen bzw. Inhalte seiner Versicherung
nicht durch die Nutzung ihrer Wohnung als Arbeitsort bzw. des Gebrauchs
von Firmenausstattung gemindert werden. Eine schriftliche Bestätigung
sollte dem direkten Vorgesetzen vorgelegt werden, hierzu ist ein einfacher
Brief ausreichend (Anlage B).
BT und der Telearbeiter teilen sich die juristische
Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz von 1974 und gewährleisten
damit, daß der häusliche Arbeitsplatz stets allen Sicherheitsanforderungen
entspricht.
Zusätzliche Ausgaben
BT bemüht sich um eine Vereinbarung mit dem
Finanzamt in bezug auf Freibeträge für Strom- und Heizkosten.
In der Zwischenzeit werden alle belegbaren Kosten, die dem Telearbeiter
entstehen, erstattet.
Besuche am häuslichen Arbeitsplatz werden sowohl
vor während als auch bei Beendigung der Erprobung notwendig sein.
Der Zugang zu den Privaträumen des Arbeitnehmers kann nur mit dessen
Zustimmung gestattet sein.
Es bleibt dem Telearbeiter überlassen, alle
sinnvollen Schritte für eine korrekte und sichere Erfüllung der
Arbeitspflichten gemäß der im Firmensitz in Inverness geltenden
Standards zu unternehmen.
Anlage A - Vertrag Variante für Telearbeit
NAME:
POSITION:
BERUFBEZEICHNUNG:
Bezug nehmend auf unsere Diskussion hinsichtlich
der Arbeit zu Hause biete ich Ihnen hiermit eine Vertragsvariante mit den
folgenden Inhalten und Bedingungen an:
1. Ab ____ werden Sie zu Hause arbeiten. Diese Vereinbarung kann zu jedem Zeitpunkt von BT oder dem Mitarbeiter gekündigt werden.
2. Es wird keinerlei Änderungen in bezug auf Bezahlung, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Ruhestandsregelungen oder andere Beschäftigungsbedingungen geben außer den unten angeführten. Einzelheiten zu ihrer Position als ____ finden sich in den Veröffentlichungen zu Beschäftigungsformen und -bedingungen.
3. BT wird Sie mit den für Ihre vertraglich festgeschriebene Tätigkeit erforderlichen Gegenständen ausstatten. Alle Gegenstände bleiben zu jedem Zeitpunkt im Besitz von BT und werden nach Beendigung der häuslichen Arbeit zurückgefordert. Alle von der Firma bereitgestellten Gegenstände werden von ihr versichert.
4. BT stellt auf Firmenkosten eine separate Telefonleitung für die berufliche Nutzung zur Verfügung.
5. Wir weisen Sie ausdrücklich auf die notwendige
eigenverantwortliche Wahrung aller Sicherheitsbestimmungen am häuslichen
Arbeitsplatz hin, Sie müssen sicherstellen, daß Sie stets unter
sicheren Bedingungen arbeiten. Damit einhergehend werden Sie dazu aufgefordert,
sich mit allen relevanten Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen
und dies BT zu bestätigen.