Beginn der Telearbeit
IBM Österreich:
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Einführung von Heimarbeit nur auf freiwilliger
Basis für beide Seiten
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Der Arbeitnehmer hat kein Anrecht auf die Einrichtung
eines häuslichen Arbeitsplatz
Philips Österreich:
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Prinizp der Freiwilligkeit für beide Seiten
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Eine schriftliche Vereinbarung ist erforderlich; in
Übereinstimmung mit den Regelungen des Kollektivvertrages
Österreichische Erdölindustrie: Benutzung
eines Notebooks auf freiwilliger Basis
Zürich Kosmos:
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Installation des häuslichen Arbeitsplatzes nur
auf freiwilliger Grundlage - beider Parteien - und ausschließlich
in den Privaträumen des Mitarbeiters
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Eine schriftliche Vereinbarung ist erforderlich
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Der Arbeitnehmer hat kein Anrecht auf die Einrichtung
eines häuslichen Arbeitsplatzes
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Der Arbeitgeber kann Telearbeit aus geschäftlichen
Gründen ablehnen
Raiffeisen Rechenzentrum Wien: Installation eines
außerbetrieblichen Arbeitsplatzes auf freiwilliger Basis und nach
beiderseitiger Übereinkunft
Deutsche Telekom: Oktober 1995 (Testphase)
anhand individuell ausgehandelter Verträge
Stadt Rom: Im Einklang mit der Dauer des Pilotprojektes
ASNM (Sesto San Giovanni): Von der Form der
Arbeitsregelungen abhängig
Italtel: Im Einklang mit der Dauer des Pilotprojektes
Seat: Von Beginn des Erprobungsprojektes an
Dun & Bradstreet Kosmos: Von Beginn des
Erprobungsprojektes an
Telecom Italia: Von Beginn des Erprobungsprojektes
an auf freiwilliger Basis
Digital: Von Beginn des Erprobungsprojektes
an
Caridata: Von Beginn des Erprobungsprojektes
an
Tecnopolis: Von Beginn des Erprobungsprojektes
an auf freiwilliger Basis
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