Trennung zwischen Berufs- und
Arbeitsleben
Zürich Kosmos: Keine Erwähnung in
diesem Vertrag
Raiffeisen Rechenzentrum Wien:
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Falls vom Arbeitgeber gewünscht, muß der
häusliche Arbeitsplatz ausschließlich für berufliche Zwecke
genutzt werden
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Zugang zu den Privaträumen des Arbeitnehmers für
Vorgesetzte oder den Betriebsrat nach vorheriger Absprache
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