IBM Österreich: Keine Erwähnung in diesem Vertrag
Philips Österreich: Keine Erwähnung in diesem Vertrag
Österreichische Erdölindustrie: Keine Erwähnung in diesem Vertrag
Raiffeisen Rechenzentrum Wien: Arbeitnehmer gestalten häuslichen Arbeitsplatz eigenverantwortlich; Ausstattung soll den geltenden Standards entsprechen
Deutsche Telekom: Zugangsberechtigung zum häuslichen Arbeitsplatz für den Betriebsrat
Lufthansa Systems: Inhalt der Inspektion des Betriebsrates, nach Absprache mit dem betroffenen Arbeitnehmer
Dun & Bradstreet Kosmos: Gemäß den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz (Paragraph 626/94)
Telecom Italia: Gemäß den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz (Paragraph 626/94)
Digital: Gemäß den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz (Paragraph 626/94)
Caridata: Das Unternehmen ist zur Überprüfung der Einhaltung der geltenden Gesetze angehalten, die Verantwortlichkeit jedoch liegt beim Telezentrum
Tecnopolis: Entsprechend den ergonomischen
Prinzipien; Überprüfung durch den Arbeitgeber
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