Versicherung und Schutz
 

IBM Österreich: Keine Erwähnung in diesem Vertrag

Philips Österreich: Keine Erwähnung in diesem Vertrag

Österreichische Erdölindustrie: Keine Erwähnung in diesem Vertrag

IBM Deutschland: Versicherung von Wege- und Arbeitsunfällen am außerbetrieblichen Arbeitsplatz, zudem Versicherung für Geschäftsfahrten. Der Arbeitgeber schützt den Telearbeiter im Fall Schadensforderungen Dritter, ausgenommen sind Fälle vorsätzlichen Verschuldens oder grober Fahrlässigkeit. Sonderfälle sind individuelle Aushandlungssache unter Beteiligung des Betriebsrates (wie z. B. Entschädigung eines Arbeitnehmers, der durch nicht versicherte Dritte geschädigt worden ist)

Lufthansa Systems: Gesetzliche Unfallversicherung, durch vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit verschuldete Unfälle sind dabei ausgenommen

Nationale Telekommunikationsbranche Italien: ebenso

Stadt Rom: Gemäß des nationalen Branchenvertrags

Telecom Italia: Allgemeine Versicherung von Unfällen am Arbeitsplatz

Digital: Übliche Versicherung von Arbeitsunfällen
 


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