IBM Österreich: Keine Erwähnung in diesem Vertrag
Philips Österreich: Keine Erwähnung in diesem Vertrag
Österreichische Erdölindustrie: Keine Erwähnung in diesem Vertrag
IBM Deutschland: Versicherung von Wege- und Arbeitsunfällen am außerbetrieblichen Arbeitsplatz, zudem Versicherung für Geschäftsfahrten. Der Arbeitgeber schützt den Telearbeiter im Fall Schadensforderungen Dritter, ausgenommen sind Fälle vorsätzlichen Verschuldens oder grober Fahrlässigkeit. Sonderfälle sind individuelle Aushandlungssache unter Beteiligung des Betriebsrates (wie z. B. Entschädigung eines Arbeitnehmers, der durch nicht versicherte Dritte geschädigt worden ist)
Lufthansa Systems: Gesetzliche Unfallversicherung, durch vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit verschuldete Unfälle sind dabei ausgenommen
Nationale Telekommunikationsbranche Italien: ebenso
Stadt Rom: Gemäß des nationalen Branchenvertrags
Telecom Italia: Allgemeine Versicherung von Unfällen am Arbeitsplatz
Digital: Übliche Versicherung
von Arbeitsunfällen
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