Fallstudie: Siemens-Nixdorf Informationssysteme
Paderborn (Deutschland)
Überlegungen und Einschätzungen hinsichtlich der Durchführung eines Pilotprojektes zu Telearbeit, von K. Jablonski, Systemingenieur und SNI Betriebsratsmitglied, ergänzende Anmerkungen von Petra Manahl, IUK
Einleitung
Bei den nachstehenden Überlegungen handelt es sich um die gegenwärtigen Ergebnisse und Schlußfolgerungen der fortwährenden Diskussion um Telearbeit bei Siemens-Nixdorf Informationssysteme, Paderborn. Das Unternehmen ist eine der größten internationalen Computerfirmen und beschäftigt rund 5.500 Mitarbeiter in Paderborn, davon sind etwa zwei Drittel im Dienstleistungsbereich tätig.
Von anderen Firmen der SNI-Gruppe standen bereits Erfahrungen mit Telearbeit zur Verfügung. Das erste Telearbeitsprojekt wurde im Dezember 1994 bei SNI Schweden eingeführt, als Ergebnis eines Umzugs des Firmenhauptsitzes in eine Region nördlich von Stockholm. Telearbeit war ein ständiger Aspekt der Beschäftigungspraxis bei SNI Schweden seit Ende 1995 und die Erprobung erbrachte im allgemeinen positive Ergebnisse, wenngleich sich auch die Nachteile von Telearbeit zeigten. (Dies umfaßt etwa schlechtere Karrieremöglichkeiten für jüngere Arbeitnehmer und Probleme im Zusammenhang mit Störungen am häuslichen Arbeitsplatz durch Familienmitglieder - vor allem Kinder ).
In Deutschland wurde bei SNI München ein Pilotprogramm zwischen Februar 1996 und März 1997 durchgeführt. Bei SNI Belgien begann eine Pilotphase im November 1996 und wird bis Oktober 1997 weiter andauern.
Ein interner Fragebogen wurde in Paderborn dazu verwendet, um von den Mitarbeitern ihre Haltung zu Telearbeit zu erfahren. Die Angestellten waren mehrheitlich sehr interessiert an dem Thema.
Die Ergebnisse des Fragebogens
Telearbeit hat nach übereinstimmender Auffassung einige unstrittige Vorteile, sowohl für den Arbeitgeber als auch den einzelnen Arbeitnehmer
a) für Arbeitgeber:
b) für Arbeitnehmer:
Der Fragebogen griff ebenso mögliche Nachteile auf:
c) Nachteile für Arbeitnehmer:
Organisatorische Aspekte
Wie die Vereinbarungen fordern, wurde eine Vielzahl von Schritten für die weiterführende Diskussion bei SNI Paderborn in Angriff genommen. Eine Projektgruppe 'Telearbeit' zur Untersuchung der verschiedenen Aspekte ist gebildet worden, diese wurde im Mai 1996 damit beauftragt, einen Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung zu entwerfen. Eine spezielle Kommission des Betriebsrates setzte sich zusammen. Darüber hinaus fanden regelmäßige Diskussionen zu diesem Thema in speziellen Abteilungstreffen - dem sogenannten „Freitagsforum" - statt und verschiedene Informationsblätter setzten die Mitarbeiter über den jeweiligen neuesten Stand der Überlegungen in Kenntnis, die parallel auch in der monatlich erscheinenden Firmenzeitung publiziert wurden Insgesamt konnte somit eine große Zahl an Angestellten in die Beratungen einbezogen werden.
Die entwickelten Kriterien für eine Betriebsvereinbarung lauten:
Im November 1996 lag der Entwurf einer Vereinbarung zu Telearbeit des Gesamtbetriebsrats vor, der minimale Grundvoraussetzungen für Telearbeit bei SNI Deutschland festlegt. Anwendung findet sie jedoch nur bei einigen kleineren Betriebsstätten des Unternehmens, da eine Reihe von Betriebsräten an größeren Standorten die Vereinbarung nicht akzeptiert, sondern im Gegenteil statt dessen lokale Übereinkommen ausgehandelt hat, in der Hoffnung, so günstigere Bedingungen für ihre Mitglieder zu erhalten.
Offizielle Repräsentanten der nationalen Gewerkschaft IG Metall in Frankfurt haben gleichfalls negativ auf die Vereinbarung reagiert, da sie ein Zwang zu schneller Akzeptanz erzeuge.
Dennoch hofft man nach wie vor auf die Erzielung einer einzigen, firmenweit verbindlich anerkannten Vereinbarung zu Telearbeit. Das setzt jedoch eine gewisse Kompromißbereitschaft bei einigen inhaltlichen Kriterien voraus (z. B. Dauer der Pilotphase, Unfallversicherung, laufende Unkosten für das häusliche Büro, Ausstattung).
Angesichts des Falls SNI erhebt sich die Frage, inwieweit Telearbeitsabkommen auf nationaler - oder sogar europaweiter - Ebene ausgehandelt werden sollen. Sinnvollerweise sollten nach Meinung der Betriebsräte auch Verhandlungen auf lokaler Ebene in Kooperation mit nationalen sowie internationalen Sozialpartnern stattfinden, um so viele gemeinsame Standards für Arbeitsbedingungen wie möglich zu erhalten. Zudem liefern lokale Pilotprojekte und die gewonnenen Erfahrungen wichtiges Material für die weitere Diskussion. Ad-hoc-Vereinbarungen (wie beispielsweise die Erprobung von Teleconferencing oder Videokommunikation) sind hilfreich für die Sammlung weiterer praktischer Erfahrungen im Hinblick auf mögliche, geeignete Regulationsformen.
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